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Impressum
C.E.T. Central European Translations GmbH
Spiesergasse 10
D-50670 Köln
Deutschland
Tel: +49-221-4925381
Fax: +49-221-4925382
E-mail: anfrage@cet-translations.com
Internet: www.babelmaster.de
USt.-Ident-Nr.: DE230796945
Steuernummer FA Köln: 215/5807/1174
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Frau Iveta Schelhaas, Herr Hermann
Korte
Handelsregister: AG Köln HRB 51396
Inhaltlich Verantwortlicher gemäss §6 MDStV:
Dipl.-Kfm. Hermann Korte
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für das Vertragsverhältnis zwischen der
C.E.T. Central European Translations GmbH (C.E.T.),
und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
C.E.T. betreibt einen Übersetzungsservice und
Dolmetscherservice. Die Übersetzungen werden
von dafür qualifizierten Mitarbeitern von C.E.T.
vorgenommen oder von unabhängigen Übersetzern,
die nach einer Qualifikationsprüfung durch C.E.T.
Zugang zu den Kundentexten erhalten.
Datenschutz
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden
streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch können
besondere Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen
werden.
Bei Kommunikation in elektronischer Form zwischen
dem Kunden, C.E.T. und dem Übersetzer kann eine
100%ige Vertraulichkeit nicht garantiert werden.
Werden Übersetzungen mit der Post oder einem
anderem dazu autorisierten Versandunternehmen versandt,
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der
zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten
Zustellung mit der Übergabe der Übersetzung
an die Post, bzw. das beauftragte Versandunternehmen
auf den Kunden über. Von C.E.T. wird keine über
den von der Post bzw. des beauftragten Versandunternehmens
geleisteten Schadensersatz hinausgehende Haftung übernommen.
C.E.T. behält sich vor, von jeder Übersetzung
eine Kopie für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren,
sofern der Kunde dem bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich
widerspricht.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste, bzw.
die im individuellen Angebot genannten Preise.
Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit C.E.T. kommt zustande durch die Übermittlung
des Kundenauftrags per elektronischer Post oder Zusendung
des unterschriebenen Auftrags per Fax sowie die Zusendung
der Auftragsbestätigung durch C.E.T..
Daten
Übersetzt werden ausschließlich Texte.
Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die
guten Sitten verstoßen, können von C.E.T.
- auch nach Vertragsschluss - zurückgewiesen
werden.
Die Vorlage der Texte bei C.E.T. durch den Kunden
erfolgt in der Regel in elektronischer Form. Die Übersetzung
erhält der Kunde in der Regel ebenfalls in elektronischer
Form. Der Kunde teilt das gewünschte Dateiformat
bei Auftragserteilung C.E.T. mit.
Das Quellenmaterial muss lesbar sein und zu dem von
C.E.T. angegebenen Zeitpunkt und im angegebenen Format
an C.E.T. übermittelt sein. C.E.T. ist nicht
für Lieferverzögerungen verantwortlich,
die aus der verspäteten Lieferung des Quellenmaterials
oder einer Lieferung in einem abweichenden Format
ergeben.
Alle Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials
müssen nach deutlicher Kennzeichnung der Änderungen
im Vergleich zur ursprünglichen Version an C.E.T.
übermittelt werden.
Preise und Lieferungen
Preise und Liefertermine für die Implementierung
von Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials
in Übersetzungen, deren Übertragung in die
Zielsprache bereits begonnen hat (Autorenkorrekturen),
werden nach Maßgabe des Umfangs der Änderungen
und der prozentual bereits erfolgten Übersetzung
festgelegt. C.E.T. benachrichtigt den Kunden mit einer
Schätzung der zusätzlichen Kosten, bevor
die Änderungen und Ergänzungen implementiert
werden.
Korrekturlesen, nachträgliche Textgestaltung,
Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage,
Herstellung von Druckvorlagen oder Html-Dokumenten
u.ä. werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern
vorab kein Festpreis vereinbart wurde.
Der Umfang einer Übersetzung wird, sofern nichts
anderes vereinbart ist, nach der Anzahl der Wörter
berechnet. In der Regel wird der Quelltext, in Ausnahmefällen
auch der Zieltext zur Grundlage der Wortberechnungen
gemacht.
Der Mindestauftragswert beträgt EUR 50 zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen
C.E.T. berechnet dem Kunden das Honorar für die
Übersetzung unverzüglich nach ihrer Fertigstellung.
Der Kunde erhält die Rechnung auf dem Postwege.
Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart,
sofort und ohne Abzug fällig, netto Kasse. Die
Zahlung des Kunden erfolgt je nach Vereinbarung durch
Überweisung auf das Firmenkonto von C.E.T., durch
Kreditkarte mittels des PayPal Dienstes (durch Anklicken
des PayPal Buttons auf der Startseite von C.E.T. im
Internet: www.babelmaster.de) oder im Wege des Bankeinzuges
im Lastschriftverfahren (nur bei Kunden mit einer
Bankverbindung in Deutschland). Es kann nach Absprache
eine besondere Regelung getroffen werden.
Zahlungen aus dem Ausland erfolgen spesenfrei. Alle
Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftragsgebers.
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich
oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden
bereits fertiggestellte Arbeiten dem Kunden zur Verfügung
gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines
gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich C.E.T.
vor, Zinsen in gesetzlich geregelter Höhe (gem.
§288 Abs. 1, S.1 BGB) als Verzugsschaden zu erheben
Terminologie
Übersetzungen werden hinsichtlich Rechtschreibung,
Grammatik und Sprachgebrauch gemäß den
allgemein anerkannten Regeln der Zielsprache ausgeführt.
C.E.T. übersetzt Fachbegriffe und spezielles
Vokabular mit der gebräuchlichen und üblichen
Bedeutung. Hat der Kunde für die Übersetzung
einen bestimmten, bzw. von allgemein anerkannten Regeln
abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so teilt
er dies mit und stellt entsprechende Anleitungen (Mustertexte,
Paralleltexte, Glossare und dergleichen) zur Verfügung.
Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des
Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich
zu vereinbaren. Auf Wunsch des Übersetzers gewährt
der Kunde fachliche Konsultation.
Copyright
C.E.T. garantiert, dass der Kunde die Übersetzung
zeitlich und räumlich uneingeschränkt und
ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten
Verwendungszweck nutzen kann. Der Kunde ist auch zur
Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso
zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung
auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise.
C.E.T. stellt den Kunden von allen Ansprüchen
des Übersetzers frei. Jedoch gehen urheberrechtliche
Nutzungsrechte an der Übersetzung erst nach vollständiger
Entgeltentrichtung auf den Kunden über.
Der Kunde garantiert und bestätigt, dass die
Übersetzung des Quellenmaterials sowie die Veröffentlichung,
der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung
der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung
von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten,
Patentrechten oder anderen rechten Dritter darstellt
und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen
zu lassen. Der Kunde stellt C.E.T. von allen diesbezüglichen
Ansprüchen frei.
Leistungen
C.E.T. verpflichtet sich, die Übersetzung so
auszuführen, dass sie keine Mängel aufweist;
unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht.
C.E.T. verpflichtet sich weiterhin, dafür zu
sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen
oder Zusätze vorgenommen wird. C.E.T. behält
sich vor, gegebenenfalls Kommentare, Fußnoten
etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache
einzufügen.
Die fertige Übersetzung wird von C.E.T. auf Vollständigkeit
und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare
sonstige Mängel hin überprüft und an
den Kunden gesendet.
Als Zeitpunkt des Erhalts der Übersetzung gilt
das Absendedatum von C.E.T. bzw. der Zeitstempel (timestamp)
der Email / des FTP-Servers. Erhebt der Kunde innerhalb
von 14 Tagen - wobei die Frist mit Ablauf des Tages
beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden
nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll) abgeschickt wurde
- keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als
genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf
sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller
Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
Rügt der Kunde innerhalb der 14-Tagesfrist einen
objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel,
so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich
zu beschreiben. Der Kunde hat gleichzeitig mitzuteilen,
innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden
soll.
C.E.T. wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb
der genannten Frist, sofern diese angemessen ist,
im Übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen.
Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl,
ist C.E.T. berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum
schriftlich so genau wie möglich beschriebenen
Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern.
Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung
fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung
des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung
des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative
fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung
an C.E.T. zurück.
Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Kunden
wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn
C.E.T., einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer
ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt hat.
Haftung
Alle Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
sind auf den Auftragswert beschränkt.
Stellt sich nach der Auftragsannahme durch C.E.T.
heraus, dass der Auftrag aus triftigen Gründen
(z.B. Krankheit des Übersetzers oder technische
Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten
Frist ausgeführt werden kann, informiert C.E.T.
den Kunden unverzüglich.
Ist die Erbringung der Übersetzungsdienstleistung
durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare
Ereignisse (z.B. Verkehrsstörungen, Streik, Ausfall
der Stromversorgung o.ä.) nicht möglich,
so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder
Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder
zu laufen, wenn die entsprechende Störung beseitigt
ist.
C.E.T. haftet nicht, wenn der Auftrageber bei Auftragserteilung
darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte
Frist eine den üblichen Qualitätsanforderungen
gerecht werdende Bearbeitung nicht zulassen.
Für den Kunden bestehen ausschließlich
rechtliche Beziehungen zu C.E.T., nicht zu dem jeweiligen
Übersetzer oder Dolmetscher. Ein direkter Kontakt
Kunde-Übersetzer ist nur mit Einwilligung von
C.E.T. möglich.
Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen
Personen, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand.
Schlussbestimmungen
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam,
so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
Diese Klausel gilt nicht im rechtlichen Verhältnis
von C.E.T. mit Privatkunden. Auf das Vertragsverhältnis
zwischen C.E.T. und allen Kunden findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des internationalen
Kaufrechts.
Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen gelten
die Vorschriften des Werkvertrages (§§ 631
ff. BGB) und des Geschäftsbesorgungsvertrages
(§ 675 BGB).
Stand: 1.09.2003
Copyrights
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nicht anders auf unseren Webseiten bezeichnet, bei
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